„Aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit stellt der Senat diesen Beschluss auch der Antragsgegnerin zur Verfügung.“ nrwe.justiz.nrw.de/olgs/koeln/j... Frage an die Prozessrechtler: Gibt es irgendein Gericht, dass das noch anders handhabt und bei Zurückweisung den Gegner nicht informiert?