Beschlussverfügung des OLG Hamburg zur Werbung mit Kundenbewertungen: "stellt sich nicht die Frage der Zurechnung der Rechtsgutsverletzung eines Dritten, da die Antragsgegnerin für ihr eigenes werbliches Handeln haftet." 15. Juli 2026 - 3 W 33/26 www.landesrecht-hamburg.de/bsha/documen...