Keine Bundeszahlen zu abgelehnten Schöffenbewerbern #Rechtspolitik #Verbraucherschutz #Antwort #Bundestag Die Schöffenwahl liegt in der Zuständigkeit der Länder. Deswegen hat die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Daten zu möglichen extremistischen Bewerbern.

Keine Bundeszahlen zu abgelehnten Schöffenbewerbern Die Schöffenwahl liegt in der Zuständigkeit der Länder. Deswegen hat die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Daten zu möglichen extremistischen Bewerbern.www.bundestag.de